Briefe für deinen Bedarf
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Wusstest du schon?
Entscheidung der Teilkonferenz
Wenn du durch Fehlverhalten wie unentschuldigtes Fehlen oder aggressives Verhalten auffällst, kann dein Klassenlehrer eine Teilkonferenz einberufen. Dort kann eine Androhung der Entlassung ausgesprochen werden – meist zunächst als Warnung. Nur bei schweren Fällen droht direkt die Entlassung.
Du hast das Recht, dich schriftlich oder mündlich zu äußern und dein Verhalten zu erklären. Die Lehrer müssen dabei auch die Folgen für dich berücksichtigen.
Wird trotzdem gegen dich entschieden, kannst du Widerspruch einlegen – viele Schulen rechnen nicht damit, also nutze dein Recht! Und: Wenn du unter 18 bist, kann dich ein Berufskolleg nicht einfach entlassen.
Ablehnung: Nächster Schulklasse
Wenn dein Kind die Voraussetzungen erfüllt, aber von der Schule abgelehnt wird, können du oder deine Eltern innerhalb eines Monats nach Erhalt
des Bescheids Widerspruch einlegen. Wird die Frist versäumt, gilt die Ablehnung als rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Widerspruch der Schulnote
Jeder kennt das. Auf deinem Zeugnis steht eine oder mehrere schlechte Noten, aber was kann man tun? Ganz einfach, lege einen Widerspruch ein. Zunächst genügt ein formloser Widerspruch. Jedoch muss dieser später genauer begründet werden. Am besten solltest du den Antrag sofort gut begründen. Bei den Vorlagen kannst du deine eigenen Texte schreiben oder dazu fügen bzw. so verändern wie du es für richtig hältst.
Verbraucherschutz
Der Verbraucherschutz hilft dir, wenn du Probleme mit Verträgen, Rechnungen oder Käufen hast. Er sorgt dafür, dass du als Kunde fair behandelt wirst.
Bei weiteren fragen kontaktiere den Verbraucherschutz in deiner Stadt.
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Die Vorlagen und Tipps sind unverbindlich. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Es besteht kein Anspruch
auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Die Verwendung der Vorlagen liegt in der Verantwortung des Lesers bzw. des Nutzers.
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